Willkommen bei Outdoor Alkmaar! Bevor wir beginnen, ist es wichtig, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sorgfältig zu lesen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vermietung von Ausrüstung und die von Outdoor Alkmaar angebotenen Aktivitäten.

Der Mieter/Teilnehmer ist die Person, die den Vertrag als Mieter abschließt und/oder an einer Aktivität teilnimmt

Vermieter ist Outdoor Alkmaar, das Unternehmen, das sich um Vermietung, Aktivitäten und Unterricht kümmert.

Ab 16 Jahren können Sie selbstständig Ausrüstung ausleihen. Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen teilnehmen.

Für Aktivitäten auf dem Wasser muss jeder Mieter/Teilnehmer im Besitz eines anerkannten Schwimmdiploms sein oder das Fehlen dem Vermieter vorab mitgeteilt haben. Verfügt der Mieter/Teilnehmer über unzureichende Schwimmkenntnisse, wird er dies vor Beginn der Aktivität/Mietzeit ausdrücklich angeben.

Der Mieter/Teilnehmer ist verpflichtet, dem Vermieter alle persönlichen Umstände seiner Person anzuzeigen, soweit diese den ordnungsgemäßen Ablauf der Aktivität/Mietzeit beeinträchtigen können. Diese Verpflichtung gilt insbesondere für alle relevanten medizinischen und konditionellen Angaben.

Der Mieter/Teilnehmer erklärt, nicht unter Drogen- und/oder Alkoholeinfluss zu stehen. Der Konsum von oder der Einfluss von Drogen oder Alkohol ist während der Aktivität/Mietzeit nicht gestattet.

Eine ausreichend deckende Reise- und/oder Unfallversicherung des Mieters/Teilnehmers gilt vor Beginn der Aktivität/Mietzeit.

Der Mieter/Teilnehmer hat sich an die Weisungen des Vermieters zu halten. Es ist nicht gestattet, die gemietete Ausrüstung an andere als die während der Einweisung angegebenen Orte mitzunehmen. Der Mieter/Teilnehmer erklärt, die Belehrung des Vermieters verstanden zu haben. Der Mieter/Teilnehmer ist verpflichtet, allen Weisungen des Vermieters Folge zu leisten.

Die Materialausgabe erfolgt nur gegen Vorlage eines gültigen Ausweises und eines ausgefüllten und unterschriebenen Formulars. Der Vermieter gibt diese Informationen nicht an Dritte weiter.

Der Vermieter versichert, dass sich das zur Verfügung gestellte Material in einwandfreiem Zustand befindet. Das heißt ohne Mängel, über die normale Abnutzung hinaus. Der Mieter ist für die gemieteten Geräte verantwortlich und gibt die gemieteten Geräte am Ende der Aktivität/Mietzeit im gleichen Zustand zurück. Der Mieter/Teilnehmer ist verpflichtet, das Material bestimmungsgemäß zu verwenden. Den Vermögensschaden, der dem Vermieter durch Beschädigung oder Verlust der Geräte entsteht, trägt der Mieter/Teilnehmer.

Der Mieter/Teilnehmer wird die auf dem Wasser oder auf öffentlichen Straßen geltenden Anstandsregeln beachten und die geltenden Gesetze und Vorschriften einhalten. Bei durch den Mieter/Teilnehmer verursachten Schäden an Dritten werden die Kosten vom Mieter/Teilnehmer erstattet. Der Mieter/Teilnehmer stellt den Vermieter von jeglicher Ersatzpflicht gegenüber Dritten, gleich welcher Art, frei, die durch die Nutzung der Materialien durch den Vermieter und/oder der gemieteten Materialien entstanden sind.

Die Ausleihe der Materialien und/oder die Teilnahme an einer Aktivität erfolgt auf Kosten und Gefahr des Mieters/Teilnehmers. Der Vermieter haftet nicht für Personenschäden und/oder Schäden jeglicher Art, einschließlich indirekter oder Folgeschäden, unabhängig von der Ursache, vor, während oder infolge der Aktivität/Mietzeit, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit Fahrlässigkeit seitens des Vermieters. Wenn und soweit der Vermieter haftet, ist die Haftung auf die Dauer der Mietzeit und/oder auf das Ende der Tätigkeit beschränkt.

Der Mieter/Teilnehmer ist verpflichtet, alle gemieteten Materialien zum vereinbarten Zeitpunkt im Voraus an den Vermieter zurückzugeben. Bei Überschreitung der vereinbarten Zeit werden die Mietmehrkosten auf volle Stunden aufgerundet an den Mieter weiterberechnet.

Der Mieter/Teilnehmer mietet die Ausrüstung von Outdoor Alkmaar ausschließlich auf eigenes Risiko. Der Mieter/Teilnehmer erklärt, mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einverstanden zu sein und die begleitende Einweisung, die mündlich erfolgt ist, zur Kenntnis genommen zu haben.